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BPatG, 26.01.2010 - 21 W (pat) 309/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96
"Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents …
Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 21 W (pat) 309/09
Nach Erlöschen des Patents ist für die Fortführung des Einspruchsverfahrens das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses des Einsprechenden nötig (vgl. BGH GRUR 1997, 615 ff. -Vornapf; BPatG, Beschluss vom 27. Juli 2009 -21 W (pat) 301/08 Radauswuchtmaschine, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 21 W (pat) 309/09
Nach Erlöschen des Patents ist für die Fortführung des Einspruchsverfahrens das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses des Einsprechenden nötig (vgl. BGH GRUR 1997, 615 ff. -Vornapf; BPatG, Beschluss vom 27. Juli 2009 -21 W (pat) 301/08 Radauswuchtmaschine, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 26.01.2010 - 21 W (pat) 309/09
Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. -Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 449 f. -Rundsteckverbinder).